Häufig gestellte Fragen

 

Was ist Mütterpflege? 

 

Ursprünglich kommt die Mütterpflege aus Holland. Dort heißt es „Kraamzorg“. Und während in Holland jede Frau nach der Geburt Anspruch auf Mütterpflege hat, ist diese wichtige Hilfe hier in Deutschland noch recht unbekannt. 

Mütterpflegerinnen unterstützen Familien bzw. Frauen – während der Wochenbettzeit und darüber hinaus – meist für mehrere Stunden täglich in ihrem Zuhause. In manchen Fällen helfen sie auch bereits während der Schwangerschaft. Der Aufgabenbereich einer Mütterpflegerin ist vielfältig und beinhaltet u. a. emotionale Zuwendung, Unterstützung beim Stillen und Füttern, Hilfe bei der Säuglingspflege, Zubereitung von gesunden, vollwertigen Mahlzeiten und Unterstützung im Haushalt. Hierfür greifen ausgebildete Mütterpflegerinnen auf ihre fundierten Kenntnisse zu den Themen Schwangerschaft, Geburt, Wochenbett und erstes Lebensjahr zurück. Sie führen aber keine medizinische Handlungen durch und ersetzen auch nicht die Tätigkeit einer Hebamme!

 

Brauche ich trotzdem eine Hebamme fürs Wochenbett?

 

Ja! Eine Mütterpflegerin ersetzt nicht eine Hebamme. Deine Hebamme hat im Gegensatz zur Mütterpflegerin eine medizinische Ausbildung und überwacht insbesondere deinen Wochenbett-Verlauf. Sie versorgt dich und dein Baby medizinisch und stellt sicher, dass es euch gut geht. Die Mütterpflegerin hingegen hilft der Mutter im Familienalltag, übernimmt aber keine medizinische Verantwortung und stellt auch keine Diagnosen.

 

Was ist der Unterschied zu einer Haushaltshilfe?

 

Bei einer Haushaltshilfe liegt der Fokus auf der Reinigung der Wohnung bzw. des Hauses. Eine Mütterpflegerin übernimmt zwar auch die ein oder andere alltägliche Aufgabe im Haushalt, allerdings liegt ihr Fokus auf der Mutter bzw. der Familie. Sie ist nicht für die Grundreinigung deines Zuhauses zuständig.

 

Übernimmt die Krankenkasse die Kosten der Mütterpflege?

 

In vielen Fällen bezahlt die gesetzliche Krankenkasse die Kosten der Mütterpflege ganz oder teilweise. Für diese Hilfe nach § 24 h SGB V gelten folgende Voraussetzungen:

  • Wegen Schwangerschaft oder Entbindung ist dir die Weiterführung des Haushalts nicht möglich (hierfür benötigst du eine ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung*) und 
  • eine andere im Haushalt lebende Person kann den Haushalt nicht weiterführen, z. B. weil du alleinerziehend bist oder dein Partner in Vollzeit arbeitet.

*Aus der ärztlichen Verordnung geht hervor, warum dir die Weiterführung des Haushalts nicht möglich ist (z. B. streng verordnete Bettruhe)

 

Wird die Mütterpflege nicht aufgrund einer Schwangerschaft oder Entbindung, sondern etwaiger Krankheit benötigt, kann die Leistung im Rahmen der Haushaltshilfe nach § 38 SGB V in Anspruch genommen werden. Diese Leistung ist in jedem Fall zuzahlungspflichtig (mindestens 5€, max. jedoch 10€ pro Einsatztag).

 

Die Voraussetzungen für die Hilfe nach §38 SGB V:

  • Wegen Krankheit ist dir die Weiterführung des Haushalts nicht möglich (hierfür benötigst du ebenfalls eine ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung – Gründe sind z. B. Rückenschmerzen oder psychische Erkrankungen) und
  • in deinem Haushalt lebt ein Kind, das bei Beginn der Hilfe das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. 

 

mommylov'

Lovia Rifert
Tilsiter Straße 2
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Telefonische Erreichbarkeit

Mo – Fr: 9:00 Uhr – 16:00 Uhr

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