In der Regel übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für die Mütterpflege im Rahmen der „Haushaltshilfe bei Schwangerschaft und Entbindung“ (§ 24h SGB V). Diese Leistung wird entweder komplett oder teilweise (je nach Krankenkasse) übernommen. Bei dem Antrag helfe ich dir gern!
Die Voraussetzungen für die Hilfe nach §24h SGB V:
Wird die Mütterpflege nicht aufgrund einer Schwangerschaft oder Entbindung, sondern etwaiger Krankheit benötigt, kann die Leistung im Rahmen der Haushaltshilfe nach § 38 SGB V in Anspruch genommen werden. Diese Leistung ist in jedem Fall zuzahlungspflichtig (mindestens 5€, max. jedoch 10€ pro Einsatztag).
Die Voraussetzungen für die Hilfe nach §38 SGB V:
Die gesamte Dauer und die tägliche Stundenanzahl werden immer individuell und je nach Bedarf bemessen.
In den FAQs erfährst du mehr.
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Lovia Rifert
Tilsiter Straße 2
22049 Hamburg
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Telefonische Erreichbarkeit
Mo – Fr: 9:00 Uhr – 16:00 Uhr
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